Unsere AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
 
HS-Industriebedarf GmbH
Rudolf-Hell-Str. 18
77955 Ettenheim
 
  1. Geltung der AGB
Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Liefergeschäfte. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
 
  1. Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns bindend. Proben gelten als Durchschnittsmuster. Die Muster bleiben unser Eigentum.
 
  1. Kaufpreis und Nebenkosten
Zur Berechnung kommt der am Tag der Lieferung geltende Preis nach unserer Preisliste. Festpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Verpackungskosten, Leih- und Abnützungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
 
  1. Gefahrenübergang
Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand unserer Geschäfts- und Lagerräume verlässt; dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus.
Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dasselbe gilt, wenn wir von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
 
  1. Lieferfrist
Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt (Verkehrsstockungen und Verkehrsbehinderungen, Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg).
 
  1. Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Wir behalten uns Über- bzw. Unterlieferungen in Höhe von bis zu 10% der bestellten Menge vor.
 
  1. Abnahmeverweigerung
Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, so können wir ihm eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz werden Nichterfüllung zu verlangen.
 
  1. Bezahlung des Kaufpreises
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind die Zahlungen innerhalb 30 Tage netto seit Empfang der Rechnung zu leisten. Ein Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen; werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind uns zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernehmen wir keine Gewähr.
 
  1. Zahlungsverzug des Käufers
Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer uns Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen. Die Geltendmachung einer weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Konkurses oder des Vergleichsverfahrens durch den Käufer sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
 
  1. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware bestehen nur, wenn der Käufer diese Mängel spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung der Ware, in jedem Falle aber vor deren Verarbeitung oder Einbau, uns schriftlich anzeigt.
Das Recht des Käufers, Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung) zu verlangen, ist ausgeschlossen. Der Käufer hat lediglich Anspruch auf Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises.
 
  1. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) unser Eigentum.
Wird die Ware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, damit wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gelten und das Eigentum an dem Zwischen- oder Enderzeugnis erwerben. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Wert der fremden Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer uns schon jetzt den ihm hieraus entstehenden Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das verarbeitete Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtliche Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an uns zur Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen.
Die Einziehungsermächtigung des Käufers erlischt ohne unsere ausdrückliche Erklärung, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Wir werden von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
 
  1. Aufrechnung
Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenforderungen ist nur insoweit zugelassen, als diese Gegenanforderungen rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
 
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist Ettenheim.
 
  1. Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 
 
Stand: 04/2020